Das Deutsche Gymnasium für Nordschleswig
- eine besondere Schule

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Schüler aus Deutschland

Falls Du noch nicht über ausreichende Dänischkenntnisse verfügst, um am Dänischunterricht auf Muttersprachenniveau teilzunehmen, musst Du an einem Dänischförderkurs teilnehmen und am Ende des ersten Jahres eine Prüfung bestehen, um  deine Ausbildung am Deutschen Gymnasium fortsetzen zu können. Lies dazu auch den Text über Dänisch und Deutsch am DGN

Wenn du aus Deutschland kommst und die Aufnahmebedingungen erfüllst, kannst du nur am Deutschen Gymnasium aufgenommen werden, wenn du bis spätestens Ende August deinen Wohnsitz in Dänemark, eine Aufenthaltsbestätigung und eine CPR-Nummer hast.

Die Aufenthaltsbestätigung bekomst du seit April 2019 nur noch auf der Internetseite von Ny i Danmark . Auch wenn du schon eine Aufenthaltsgenehmigung von einer Nachschule in Dänemark hast, musst du hier eine Neue beantragen. Wenn du Fragen hast, darfst du gerne im Sekretariat anrufen, Telefonnr. 0045 74622636, täglich von 8.00 – 12.00 Uhr.

Erst nach Erhalt der Aufenthaltsbestätigung kann die CPR-Nummer bei der Meldebehörde (Borgerservice) beantragt werden. Hier meldest du auch die neue Wohnadresse an.

Hast du bereits eine CPR-Nummer so muss bei Schulanfang deine aktuelle Adresse bei der Meldebehörde registriert sein.

 

Adresse der Meldebehörde:
Aabenraa Kommune, Borgerservice, Skelbækvej 2, DK-6200 Aabenraa
Tel: +45 73 76 76 76
Internetauftritt: Borgerservice