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Falls Du noch nicht über ausreichende Dänischkenntnisse verfügst, um am Dänischunterricht auf Muttersprachenniveau teilzunehmen, musst Du an einem Dänischförderkurs teilnehmen und am Ende des ersten Jahres eine Prüfung bestehen, um  deine Ausbildung am Deutschen Gymnasium fortsetzen zu können. Lies dazu auch den Text über Dänisch und Deutsch am DGN.


Wenn du aus Deutschland kommst und die Aufnahmebedingungen erfüllst, kannst Du nur am Deutschen Gymnasium aufgenommen werden, wenn du bis spätestens Ende August deinen Wohnsitz in Dänemark, eine Aufenthaltsbestätigung und eine CPR-Nummer hast. 

 

Die Aufenthaltsbestätigung beantragst du 1 Monat vor Schulanfang (nicht früher) in der Staatsverwaltung (Statsforvaltningen Syddanmark) in Apenrade. Du musst dort persönlich erscheinen. Wenn du minderjährig bist, solltest du dort in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen. Einen Antrag erhältst du dort oder du kannst ihn hier ausdrucken. Folgendes musst du in die Staatsverwaltung mitnehmen:

 

  • Ist der Antragsteller minderjährig, muss eine formlose schriftliche Zustimmung sämtlicher Erziehungsberechtigter vorliegen.
  • Aufnahmebrief des Deutschen Gymnasiums für Nordschleswig
  • Geburtsurkunde (wenn du unter 18 Jahre bist)
  • ein Passfoto

 

Bei deinem Besuch in der Staatsverwaltung wirst du eine Erklärung unterschreiben, dass du über ausreichende finanzielle Mittel verfügst, um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Bist du noch minderjährig, müssen deine Erziehungsberechtigten diese Erklärung unterschreiben.

 

Falls du im Internat wohnst, achte darauf, dass dir diese Bestätigung nach Hause geschickt wird. Sonst wird sie an deine Wohnadresse im Internat gesendet und dieses ist im Sommer geschlossen. Die Bestätigung brauchst du für die Meldebehörde:

 

Erst nach Erhalt der Aufenthaltsbestätigung kann die CPR-Nummer bei der Meldebehörde (Borgerservice) beantragt werden. Hier meldest du auch die neue Wohnadresse an. Für Internatsschüler empfiehlt es sich am Tag des Einzugs ins Internat die Meldebehörde zusammen mit den Erziehungsberechtigten zu besuchen.

 

Hast du bereits eine CPR-Nummer so muss bei Schulanfang deine aktuelle Adresse bei der Meldebehörde registriert sein.

 

Adresse der Staatsverwaltung: 

Statsforvaltningen Syddanmark, EU-Afdeling, Storetorv 10, DK-6200 Aabenraa

Tel: +45 72 56 79 00

Internetauftritt: Statsforvaltningen

 

Adresse der Meldebehörde:

Aabenraa Kommune, Borgerservice, Skelbækvej 2, DK-6200 Aabenraa

Tel: +45 73 76 76 76

Internetauftritt: Borgerservice

 

AKTUELLES

 

29.06.2012
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Deutsches Gymnasium für Nordschleswig · Svinget 26-28 · DK-6200 Apenrade · Tel: +45 74 62 26 36 · Fax: +45 74 62 76 60 · kontakt@deutschesgym.dk